Goldschmiede-Pilot

GwG für Juweliere — 2.000 € und 10.000 € Schwellen erklärt

Geldwäschegesetz für Juweliere und Goldschmiede: Schwellenwerte, Identifizierungspflicht, § 8 GwG Aufbewahrung, Verdachtsmeldung.

Goldschmiede und Juweliere unterliegen dem Geldwäschegesetz als „Güterhändler" (§ 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG). Das gilt besonders, sobald regelmäßig Edelmetall angekauft oder hochwertige Stücke verkauft werden. Dieser Artikel erklärt die zwei zentralen Schwellen, die Identifizierungspflicht, die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht nach § 8 GwG, und wann eine Verdachtsmeldung an die FIU fällig ist.

1. GwG für Güterhändler — wer ist betroffen?

Das Geldwäschegesetz (GwG) definiert in § 2 Abs. 1 Nr. 16 den „Güterhändler" als Verpflichteten. Goldschmiede und Juweliere fallen darunter, sobald sie Waren ankaufen oder verkaufen — und sind damit insbesondere beim Goldankauf von Privatkunden im Fokus der Aufsicht. Auditiert wird durch das jeweilige Regierungspräsidium (Beispiele: RP Karlsruhe in BW, RP Darmstadt in HE, RP Münster in NRW).

2. Schwellenwert Edelmetalle: 2.000 EUR (verschärft)

Bei Edelmetall-Transaktionen — typisch der Goldankauf von Privatkunden oder der Verkauf von Edelmetall-Halbzeug — greift die Identifizierungspflicht bereits ab 2.000 EUR. Diese verschärfte Schwelle ist eine deutsche Besonderheit, die der Gesetzgeber aus dem Geldwäsche-Risiko bei Edelmetall-Bargeschäften abgeleitet hat.

3. Schwellenwert Schmuck/Uhren: 10.000 EUR

Für Schmuck, Uhren und sonstige hochwertige Güter greift die allgemeine Schwelle nach § 10 GwG bei 10.000 EUR. Bei Hochwert-Solitären, Markenuhren und exklusiven Trauringen ist diese Schwelle in der Praxis regelmäßig zu erreichen.

4. Identifizierungspflicht (§§ 10, 11 GwG): Welche Daten?

Wenn die Schwelle erreicht wird, müssen Sie folgende Daten erheben:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Ausweisdaten (Personalausweis oder Reisepass): Nummer, ausstellende Behörde, Gültigkeit
  • Foto-Kopie des Ausweises
  • Bei juristischen Personen: zusätzlich wirtschaftlich Berechtigter

5. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 8 GwG): 5 Jahre

Alle Identifizierungs-Belege und Transaktions-Unterlagen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren — bei steuerlichen Bezügen können längere Fristen (10 Jahre nach AO) greifen. Die Aufbewahrung muss sicher, geordnet und jederzeit zugriffsfähig sein. Ein Papier-Ordner im Keller erfüllt das technisch — bei einer Prüfung aber kaum die geforderte Schnellverfügbarkeit.

6. Risikoanalyse (§ 4 GwG) und Geldwaeschebeauftragter (§ 7)

Verpflichtete müssen eine schriftliche Risikoanalyse erstellen, die Warengattung, Kundschaft, Zahlungsart und Transaktionsvolumen einbezieht. Bei größeren Betrieben (insbesondere Goldankauf-Filialen mit signifikantem Volumen) wird die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Pflicht — die Schwelle wird von der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes ausgelegt.

7. Verdachtsmeldung (§ 43 GwG): Wann an FIU?

Unabhängig vom Transaktionsbetrag müssen Sie bei jedem konkreten Verdacht auf Geldwäsche eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben. Konkrete Anhaltspunkte können sein:

  • Ungewöhnliche Stückelung (z. B. 5.000 EUR ausschliesslich in 50-EUR-Scheinen)
  • Vermeidung der Identifizierung („Ich komme morgen unter 2.000 EUR wieder")
  • Bargeld in großen Mengen ohne plausible Herkunft
  • Splitting auf mehrere Vorgänge in kurzer Zeit

Die Verdachtsmeldung erfolgt elektronisch über das FIU-System goAML. Die Schwelle ist niedrig — bereits ein „ungutes Bauchgefühl" reicht. Die Meldung löst keinen Strafverfolgungs-Automatismus aus, sondern dient der Auswertung durch die FIU.

Wichtige Klarstellung zur Punzen-/Feingehalts-Pflicht

Das GwG hat nichts mit dem Feingehaltsgesetz zu tun. Das FeinGehG schreibt in DE keine Stempelpflicht vor (mehr dazu unter Feingehalt und Punze). Das GwG dagegen ist verbindlich — und ignoriert die Stempelfrage. Wer Edelmetall ankauft, fällt unter die 2.000-EUR-Schwelle, egal ob das Stück gepunzt ist oder nicht.

Wie Goldschmiede-Pilot hilft

Goldschmiede-Pilot enthält ein GwG-Modul mit Schwellen-Check, Ausweis-Foto-Erfassung, 5-Jahres-Archiv und FIU-Verdachtsmeldungs-Vorlage. Prüfen Sie konkrete Vorgänge mit unserem GwG-Schwellenwert-Check oder lesen Sie mehr unter GwG-Software.

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Hinweis: Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert, ersetzt aber keine Rechts- oder Steuerberatung. Quelle: Goldschmiede-Pilot.